Betrifft NUR die Filiale Mölln!
Der Kreis Herzogtum Lauenburg setzt aufgrund der hohen 7-Tage Inzidenz ab Mittwoch, 14.04.2021 die
(67. Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg zu SARS-CoV-2) um.
Ab Mittwoch, 14.04.2021 bis Sonntag, 25.04.2021 gilt, dass Dienstleistungen mit Körperkontakt (darunter fallen auch Massagen) nur mit negativem, höchstens einen Tag altem Corona-Schnelltestergebnis der Kunden zulässig sind.
Das bedeutet, dass Sie für eine Massage in unserer Filiale in Mölln folgende 3 Möglichkeiten haben:
- Sie bringen zu Ihrem Massagetermin eine Bestätigung über einen negativen Corona (Schnell-)Test mit, der max. 24 Stunden alt ist.
- Sie bringen ein eigenes (unbenutztes) Schnelltest-Set mit zu Ihrem Massagetermin und führen den Schnelltest direkt vor der Massage durch. Wenn dieser negativ ausfällt bekommen Sie Ihre Massage.
- Sie bekommen ein Schnelltest-Set von uns, den Sie dann durchführen. Wenn dieser negativ ausfällt bekommen Sie Ihre Massage. Für den Schnelltest berechnen wir Ihnen 5,00 EUR.